Klick auf's Logo für "Home-Page"
E&S - Mit der Lösung in Kontakt 
 
E&S Sonnenstrom Ltd. & Co. KG
Direkte Sonnenenergie
Indirekte Sonnenenergie
Photovoltaik
Solarthermie

Solarthermie Förderung

Geldsegen vom Staat

Der Geldregen vom Bund:

  • Marktanreizprogramm zur Förderung von Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Zuschuss) - neue Richtlinie vom 23.03.2002 (01.02.2003)
    (Bundesförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA)

Kurz: Die Förderung beträgt ab 01.01.2004 € 110 je angefangenem m² Kollektorfläche.

Hinweis: Der vollständige Text der Förderbedingungen vom 23.03.2002 steht Ihnen auch als PDF-Download bei Service und Links zur Verfügung [Richtlinien: Förderung von Massnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (PDF-Datei, 29.9 KB)].

Im Detail:

  • Antragsberechtigte laut Richtlinie sind für solarthermische Anlagen:
    Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen nach der Definition der EG, die
    • Eigentümer, Pächter oder Mieter der Anwesen sind, auf denen die Anlagen errichtet, erweitert oder reaktiviert werden sollen, oder
    • Energiedienstleister (Kontraktoren) für die Anlagen sind, die bei den vorstehend genannten Antragsberechtigten errichtet werden sollen.

  • Art der Förderung: Für die Errichtung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss. Gleiches gilt auch für die Errichtung von Speicher- und Luftkollektoranlagen.

  • Voraussetzungen:
    • Der Fördermittelantrag muss vor Beginn der Investition beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vorher erbracht werden.

    • Die thermischen Solaranlagen - mit Ausnahme von Speicher- und Luftkollektoren - müssen mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät oder einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein.

    • Die Kollektoren müssen einen Mindestertrag von 350 kWh/m² pro Jahr haben.

    • Mittel aus diesem Förderprogramm dürfen nicht mit weiteren öffentlichen Förderungen des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen kombiniert werden, wenn diese in Form von Zulagen oder Zuschüssen gewährt werden (Kumulationsverbot). Werden weitere Fördermittel jedoch in Form eines zinsverbilligten Darlehens gewährt, können diese zusätzlich in Anspruch genommen werden.

    • Die Anlagen müssen fünf Jahre zweckentsprechend betrieben werden.

  • Förderhöhe:
    Bei Flachkollektor-, Vakuumröhrenkollektor- sowie Speicher- und Luftkollektoranlagen erhalten Sie einen Zuschuss von 110 &euro je angefangenem m² installierter Bruttokollektorfläche, wobei die maximale Förderhöhe 25.000,- EURO je Einzelanlage beträgt.

  • Beantragung bei:
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
    Frankfurter Strasse 29-35
    65760 Eschborn
    oder
    Postfach 5160
    65726 Eschborn
    solar@bafa.de

    Anträge können auch per Internet oder Fax vom BAFA angefordert werden unter:
    Fon: 06196-908-625 oder - 774
    Fax: 06196-908-800 oder 06196-94226
    http://www.bafa.de
    Faxabruf 0221-303 121 91 Richtlinie
    Faxabruf 0221-303 121 92 Antragsformular Solarkollektoranlagen

  • Auszahlung:
    Nach Erhalt der schriftlichen Eingangsbestätigung können Sie mit dem Vorhaben beginnen.
    Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt,
    • wenn die Betriebsbereitschaft der Anlage einschliesslich verlangter Funktionskontrollgeräte nachgewiesen wird.

    • Ein Nachweis über die installierte Kollektorfläche/ Leistung, sowie die vom durchführenden Unternehmen in Rechnung gestellten Kosten und eine Erklärung der/des Antragstellerin/s über die Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Fördermittel eingereicht wird.

    Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 3-6 Wochen. Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage in Betrieb genommen werden muss, beträgt neun Monate und wird nicht verlängert.

Vorsicht:

Mittel aus diesem Förderprogramm dürfen nicht mit weiteren öffentlichen Förderungen des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen kombiniert werden, wenn diese in Form von Zulagen oder Zuschüssen gewährt werden (Kumulationsverbot). Fördermittel in Form von zinsverbilligten Darlehen über Banken (z.B. KfW-Darlehen) oder Landesförderinstitute sowie Zuschüsse aus dem privatwirtschaftlichen Bereich können dagegen zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Zuschüsse, die im Rahmen der "Ökozulage" (Eigenheimzulagengesetz) für thermische Solaranlagen gezahlt werden, können nicht zusätzlich in Anspruch genommen werden. Zur Kontrolle gibt sich die/der Antragsteller/in damit einverstanden, dass das BAFA mit dem zuständigen Finanzamt einen Abgleich der Daten vornehmen kann.

Zur Finanzierung von Solaranlagen an Wohngebäuden vergibt die KfW ausserdem im Rahmen des CO2 - Minderungsprogramms zinsgünstige Darlehen an Investoren.

OpenOfficeValid CSS!Valid HTML 4.01 Transitionaltuxracer